Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Auftragsbedingungen
1.1 Auftragsvergabe
Startschuss. Erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch belau kommt der Vertrag unter den Bedingungen des Angebots und diesen AGBs zustande.
1.2 Auftragsvergabe an Dritte
belau darf im Namen des Kunden an Dritte Aufträge vergeben, die jedoch grundsätzlich und in schriftlicher Form durch den Kunden bestätigt werden. Als Ausnahmen gelten dabei Fremdarbeiten bis zu EUR 500,– nach mündlicher Bestätigung und solche, die bereits durch die Auftragserteilung bestätigt wurden.
Dazu können zum Beispiel Musterbestellungen, Probedrucke oder Bildbearbeitung gehören.
2 Haftung
2.1 Sorgfaltspflicht
Grundsätzlich wird jeder Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen durch belau abgewickelt. Probleme und Risiken werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Daher haftet belau nur
in Fällen grober Fahrlässigkeit – und selbstverständlich bei Vorsatz.
2.2 Rechtliche Überprüfung
Handelt belau auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder verzichtet dieser auf eine rechtliche Prüfung, stellt er belau von Ansprüchen Dritter frei. Eventuelle wettbewerbsrechtliche Prüfung gehen zu Lasten des Kunden.
2.3 Verschulden Dritter
Alle von der Agentur beauftragten Dritten sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Im Falle eines Verschuldens kann belau die Gewährleistungsrechte an den Kunden abtreten.
2.4 Versand
Kosten und Risiken des Versands von Erzeugnissen, zur Verfügung gestelltem Material etc. trägt der Auftraggeber.
2.5 Archivierung
Für Materialien, Unterlagen und Daten, die der Kunde der Agentur ausgehändigt hat, haftet belau nur bei nachweisbarem Verschulden durch grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt für Aufbewahrung wie Transport.
Soweit nicht anders vereinbart ist belau nicht zur Sicherung der Kundendaten über den Zeitpunkt der erstmaligen Auftragserfüllung hinaus verpflichtet und haftet daher nicht bei Datenverlust.
2.6 Versicherung
Eine Versicherung für den Versand oder die Archivierung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden abgeschlossen.
3 Zusammenarbeit
3.1 Vertraulichkeit
Im Sinne einer effizienten Zusammenarbeit und eines optimalen Arbeitsergebnisses stellt der Kunde der Agentur alle auftragsrelevanten Daten und Fakten zur vertraulichen Einsicht zur Verfügung.
3.2 Genehmigungen, Freigabe
Mit der Genehmigung oder Freigabe von Arbeiten übernimmt
der Kunde die Verantwortung für Wort und Bild. Delegiert er die Freigabe bzw. Endkontrolle
ganz oder teilweise an die Agentur, stellt er Letztere
von der Haftung frei.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Freigabe, damit der Arbeitsablauf aufseiten der Agentur ohne Qualitätsverlust, Mehraufkosten oder Überstunden gewährleistet ist.
3.3 Konkurrenzausschluss
belau sichert dem Kunden auf dessen Wunsch während der Zusammenarbeit Konkurrenzausschluss zu. Dafür verpflichtet sich der Kunde, für den vereinbarten Aufgabenbereich keinen Dritten heranzuziehen.
3.4 Belegexemplare
Von der vervielfältigten Arbeit erhält belau ohne Aufforderung und unentgeltlich Belegexemplare in ausreichender Stückzahl, mindestens jedoch zehn.
4 Nutzungsrechte
4.1 Agentur
Mit vollständiger Honorarzahlung an belau erwirbt der Kunde grundsätzlich die zeitlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an der Arbeit belaus. Über schriftlich festzulegende Ausnahmen und Einschränkungen, wie z. B. bei Anzeigenkampagnen oder Endverbraucherwerbung, informiert belau den Kunden rechtzeitig.
4.2 Dritte
Die Nutzungsrechte an den Arbeiten Dritter werden durch belau gemäß den Erfordernissen des Auftrags erworben und in gleicher Form an den Kunden weitergegeben. – Stellt der Kunde seinerseits Werke Dritter zur Verfügung, hat er zuvor sorgfältig geprüft, dass er über die hinreichenden Nutzungsrechte für Layout und Veröffentlichung verfügt.
4.3 Kunde
Der Kunde kann die an ihn übertragenen Nutzungsrechte nur mit Zustimmung der Agentur weitergeben, unabhängig davon, ob er dies zur Gewinnerzielung oder unentgeltlich tun möchte.
4.4 Urheberanspruch
Der Urheberanspruch an der Arbeit verbleit bei der Agentur. Die Abänderung oder Ergänzung von Entwürfen, Bildern, Texten oder ähnlichem ist dem Kunden nicht ohne Genehmigung der Agentur gestattet. So dürfen auch Ideen, die geistige, schöpferische oder sonstige Leistungen der Agentur oder von ihr beauftragter Dritter nachweislich enthalten, nicht vom Kunden ausgewertet oder an andere weitergegeben werden.
belaudarf erstellte Arbeiten signieren und in der Eigenwerbung – auch online – verwenden.
4.5 Eigentumsrecht
Grundsätzlich verbleibt das Eigentumsrecht an Entwürfen und Originalen bei der Agentur.
Für ihren Erwerb kann ein zusätzliche Honorar vereinbart werden.
5 Vergütung
5.1 Honorar
Vereinbarungen über Agenturhonorare werden im Voraus getroffen und schriftlich niedergelegt. Geschieht dies nicht, wird nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur abgerechnet. Grundlage dafür ist der tatsächlich angefallene Zeitaufwand.
5.2 Änderungen, Abbruch
Sollte der Kunde einen Auftrag zurückziehen oder Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen ändern oder abbrechen, ist er der Agentur gegenüber verpflichtet, alle angefallenen Kosten zu ersetzen. Dies bezieht sich auch auf angefallene Arbeitszeiten, Honorare und ausfallende Provisionen.
Der Auftraggeber stellt belau in diesem Fall zudem von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.
5.4 Provisionen
Wird belau mit der Vergabe von Arbeiten an Dritte beauftragt, erhält sie die ihr gegenüber eingeräumten Provisionen.
5.5 Reisekosten, Kuriere, Transporte, Datenübermittlung
Erforderliche Reisen zum Kunden sowie zu Orten der Produktion (z. B. zur Überwachung von Fotoarbeiten oder Druck) gehen zulasten des Kunden.
Gleiches gilt für Kuriere, Transporte und Kosten der Datenübermittlung. Diese Kosten werden mit einem Zuschlag von 15 % auf den Nettopreis weiterberechnet.
5.6 Mehrwertsteuer
Agenturleistungen und Fremdkosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern sich der Firmensitz des Kunden innerhalb Deutschlands befindet. Bei Auslandsgeschäften findet – falls möglich – das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung.
5.7 Rechnungsstellung
Nach Abschluss des Auftrages erhält der Kunde die Rechnung.
Erstreckt sich die Auftragsabwicklung über einen längeren Zeitraum, ist belau berechtigt Voraus- oder Zwischenabrechnungen zu erstellen, und darf dementsprechend bei Akontozahlung den Rechnungsbetrag abrufen. Beim Einsatz von Medien zahlt der Kunde die notwendigen Mittel rechtzeitig auf das Konto der Agentur ein, sodass die Abrufbarkeit seitens Verlag oder Sender ab Auftragserteilung gewährleistet ist.
5.8 Zahlungsweise
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Skontoabzüge Dritter werden vergütet, sofern ihnen eine Vorauszahlung seitens des Kunden vorangegangen ist.
Skonti auf Agenturhonorare werden nicht gewährt. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der Agentur ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 30 Tagen ist belauberechtigt, ohne Anmahnung Zinsen in Höhe von 9,5 % pro Jahr zu berechnen.
6 Änderungen
6.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
7 Gerichtsstand
7.1 Sollte es wirklich mal so weit kommen:
Gerichtsstand ist Duisburg. Die Beziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.